Windenschlepp
Zschochau / Spitzer Kalkofen | |
GPS | 51°12'7.09"N 13°11'25.37"E |
Start | Ost - West |
Schlepplänge | 1000 m |
Gelände | Flugbetrieb
meist am Wochenende. Beginn ab 10.30 Uhr. |
Gastflieger |
Tagesmitgliedschaft
gemäß FBO und
Beitragsordnung inkl.
aller Schleppstarts. est |
Hangstart
Miera bei Döbeln/Kirschberg | |
GPS | 51°8'12.50"N 13°4'51.98"E |
Start | Südost - Süd |
Höhe | ca.60 m |
Gelände | Am Startplatz steht eine Infotafel. Bei Wind aus Richtung Südwest bis West ist das Starten verboten. |
Gastflieger |
Tagesmitgliedschaft
gemäß FBO und
Beitragsordnung. es |
UL Flug
Zschochau / Spitzer Kalkofen | |
GPS | 51°12'7.09"N 13°11'25.37"E |
Start | Ost - West |
Startbahn | 400 m |
Gelände | Im Sommerhalbjahr ist in der
Zeit von 13-15 Uhr und im Winterhalbjahr in der Zeit
von 12-14 Uhr das Starten von UL-Flugzeugen
untersagt! |
Gastflieger | Nur Vereinsmitglieder! |
Ultimate
-
Platzregelung Zschochau
Private Fahrzeuge werden am Container abgestellt. Das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen auf der UL-Start- und Landefläche sowie Windenschleppstrecke ist verboten. Am Oststartplatz können die Fahrzeuge am angrenzenden Weg geparkt werden. Es ist darauf zu achten, dass ein sicherer Abstand zum Flugbetrieb gewährleistet wird.
-
Startplätze in Zschochau
-
Tagesmitgliedschaft
Gastpiloten nehmen im Rahmen einer Tagesmitgliedschaft am Flugbetrieb teil. Kosten gemäß Beitragsordnung.
Auszug aus Satzung § 4 Erwerb der Mitgliedschaft
h) Tagesmitglieder sind Inhaber von Luftfahrerscheinen für Luftsportgeräte, welche die Anlagen oder Geräte des Vereins zur Ausübung des Flugsports nutzen möchten; bzw. Personen, die mit einem doppelsitzigen Luftsportgerät des Vereins oder eines Vereinsmitglieds mitfliegen möchten.
(1) Jede natürliche Person kann eine Tagesmitgliedschaft erwerben.
(2) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag (gesondertes Formular mit Eintrag ins Flugbuch) entscheidetder Vorstand. Ist kein Vorstandsmitglied auf dem Vereinsgelände anwesend, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme durch den Startleiter oder den Windenfahrer.
(3) Die Tagesmitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrages durch das Vorstandsmitglied, den Startleiter oder Windenfahrer.
(4) Die Tagesmitgliedschaft endet mit Beendigung des Flugbetriebes an dem jeweiligen Tag.
(5) Das Tagesmitglied besitzt kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
(6) Die Kosten der Tagesmitgliedschaft richten sich nach der aktuellen Beitragsordnung und sind direkt beim Vorstandsmitglied, dem Startleiter oder Windenfahrer zu entrichten. - Antrag auf Mitgliedschaft
-
Satzung
Satzungdes Vereines Gleitschirm-und Drachenflieger Ostrau e.V.
Stand 06.04.2019
-
Beitragsordnung
Stand 06.04.2019
Der Verein erhebt gegenüber seinen Mitgliedern folgende Beiträge:Abteilung Flugsport Mitgliedsbeitrag pro Jahr 200,00 € Mitgliedsbeitrag für Schüler, Studenten und Auszubildende pro Jahr 100,00 € Einmalige Aufnahmegebühr zur Absicherung der Grundmittel 150,00 € Mitgliedsbeitrag für Tagesmitglied - eigenes Fluggerät 35,00 € Mitgliedsbeitrag für Tagesmitglied - Tandemflug 50,00 € Mitgliedsbeitrag für Tagesmitglied - Übungshang „Kirschberg“ 2,50 € Abteilung Volleyball Jahresbeitrag 85,00 € Jahresbeitrag für Schüler, Studenten und Auszubildende 40,00 € Abteilung Flugmodellsport Mitgliedsbeitrag pro Jahr zzgl. individuelle Versicherungsbeiträge 85,00 € Mitgliedsbeitrag für Schüler, Studenten und Auszubildende zzgl. Versicherungsbeiträge 35,00 € -
Flugbetriebsordnung (FBO)
Flugbetriebsordnung (FBO) Gleitschirm- und Drachenflieger Ostrau e.V.
Gültig ab 01.01.20201.
1.1
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
3.
4.
5.Allgemeine Regelungen
Weitere gültige Betriebsordnung
Fluggelände Zschochau/Spitzer Kalkofen
Grundlegendes
GS-/HG-Windenschlepp
Gastflugberechtigung für Gleitschirm und Hängegleiter
Tandem-/Passagierflugbetrieb
UL-Flug (Ultraleichtflug)
Modellflugbetrieb
Fluggelände Miera/Kirschberg
Ausbildung
Haftung1. Allgemeine Regelungen
In Bezug auf den Flugbetrieb bitten wir, diese Flugbetriebsordnung zur Kenntnis zu nehmen und ggf. durch Anfrage an Mitglieder eine Einweisung einzuholen. Für den Flugbetrieb auf dem Fluggelände in Zschochau und dem Hangstartgelände Kirschberg/Miera bei Döbeln wird diese Flugbetriebsordnung erlassen.
Jede Person hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf den Vereins- und umliegenden Geländen nicht gefährdet oder gestört werden. Mit dem vereinsinternen Eigentum ist pfleglich und schonend umzugehen. Beschädigte oder defekte Betriebsmittel und Gegenständen sind den Verantwortlichen zu melden.
Alle Hängegleiter- und Gleitschirmpiloten, welche unser Fluggelände nutzen wollen, müssen im Besitz eines gültigen Luftfahrerscheins (mind. Beschränkter LFS und – für das Gelände Zschochau - Windenschleppstartberechtigung) sein.
Der Flugbetrieb des Vereins wird nach den geltenden Gesetzen und Verordnungen, der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung, sowie des DHV durchgeführt. Jeder Pilot ist für die Einholung von Fluginformationen, Flugplanung und Flugdurchführung selbst verantwortlich.
Der Schleppbetrieb im Verein ist als Mannschaftssport organisiert, an dessen Durchführung und Erfolg alle Piloten aktiv mitwirken. Die Mitglieder sind verpflichtet, beim Aufbau, Flugbetrieb und Beendigung (Einräumen, Aufräumen) mitzuwirken.
Jeder Funktionsträger nimmt seine Aufgabe verantwortungsvoll wahr und trifft selbstständige Entscheidungen, die bei Start und Landung respektiert werden.
1.1 Weitere gültige Betriebsordnung
· Flugbetriebsordnung des DHV
· Zulassung von UL-Flugplätzen nach LuftVG § 6 und Außenstarts- und Landegeländen nach LuftVG § 25
· Für Modellflugsport: LVO 2017 (Erläuterung DMFV)
· Für Modellflugsport: Bundesgesetzblatt LVO vom 06.04.2017
Diese Flugbetriebsordnung ergänzt die behördlichen Genehmigungen, Auflagen und die sonstigen Bestimmungen, die den Flugbetrieb für Gleitschirm- und Drachenfliegen, Ul-Fliegen und Modellfliegen im Verein Gleitschirm und Drachenflieger Ostrau e. V. regeln.2. Fluggelände Zschochau/Spitzer Kalkofen
2.1
Grundlegendes
2.1.1
Auf dem Gelände werden Windenschlepps mit Gleitschirmen und Hängegleitern durchgeführt, sowie UL-Flug sowie Modellflug betrieben.
2.1.2
Sicherheit und Ordnung
Das Gelände ist nur von Mitgliedern in Rahmen des Flugbetriebes zu nutzen. Gäste und Besucher dürfen die Schleppstrecke sowie die Start- und Landebahnen nicht betreten und befahren. Kinder obliegen der Aufsichtspflicht der Eltern oder sorgeberechtigter anwesender
Personen!
Hunde, Katzen und anderen Tieren müssen aus Gründen der Sicherheit während des Flugbetriebes an der Leine geführt werden.
Jede zweckfremde Nutzung, die nicht mit Aktivitäten des Flugsports verbunden ist, ist verboten!
Das Gelände ist entsprechend der Flugplatzverordnung mit Schildern: Fluggelände Betreten verboten! gekennzeichnet.
Private Fahrzeuge werden am Container abgestellt. Das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen auf der Windenschleppstrecke, UL-Start und -Landefläche sowie Modellflug-Start und - Landeflächen ist verboten. Am Oststartplatz dürfen die Fahrzeuge am angrenzenden Weg
geparkt werden. Es ist darauf zu achten, dass ein sicherer Abstand zum Flugbetrieb gewährleistet wird. Das Abstellen von Fahrzeugen am Weststartplatz ist untersagt.
Unfälle mit Personen- oder Sachschäden oder sonstige relevanten Störungen sind sofort dem Vorstand zu melden.
2.1.3
Vereinsinterne Fahrzeuge
Die für den Windenschleppbetrieb benötigten vereinsinternen Fahrzeuge sind Seilrückholer und Windenzugfahrzeug.
Die Fahrzeuge dürfen nur nach Einweisung und nur auf dem Fluggelände gefahren werden. Angrenzende öffentliche Wege sind nicht Bestandteil des Fluggeländes. Die Benutzung der Fahrzeuge hat im angemessenen Tempo zu erfolgen (Seilauszug max.25 km/h). Die Einweisungumfasst die Bedienung des Fahrzeugs und die Besonderheiten des Fahrzeugbetriebes auf dem Fluggelände.
2.1.4
Startleiter und Flugleiter
Bei Flugbetrieb mit mehreren Personen ist ein Start- bzw. Flugleiter wie folgt festzulegen. Der Startleiter wird aus dem Kreis der Gleitschirm- und Hängegleiterpiloten festgelegt und im Windenschleppbuch eingetragen.
Der Flugleiter UL wird bei mehreren ULs von diesen festgelegt und im UL-Flugbuch eingetragen.
Flugleiter Modellflug wird bei mehreren Modellfliegern von diesen festgelegt und im Modell- Flugbuch eingetragen.
Als Start und Flugleiter sind nur eingewiesene Personen einzuteilen. Die Start- bzw. Flugleiter sind allen am Flugbetrieb teilnehmenden Personen weisungsberechtigt. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Der Vorstand/Startleiter kann bei Bedarf weiteres Personal einteilen.
2.1.5
Platzfrequenzen Gleitschirm-, Drachen- und UL-Flug
Frequenz für Windenfahrer und Startleiter: PMR446 - Frequenzbereich 446,000–446,200 MHz und wird von Startleiter/Windenfahrer vor Flugbeginn festgelegt.
Pilotenfrequenz für GS und HG: PMR446 - Frequenzbereich 446,000–446,200 MHz und wird vom Startleiter vor Flugbeginn festgelegt.
UL-Frequenz: 120.975 MHZ
2.1.6
Kombinierter Flugbetrieb
Gleichzeitiger („kombinierter“) Flugbetrieb aus GS-/HG-Windenschlepp und Modellflug, ist nicht zulässig. Ebenso unzulässig ist gleichzeitiger Flugbetrieb von UL- und Modellfluggeräten
2.1.7
Start- und Landeplätze (Windenschleppgelände Zschochau)
2.2
GS-/HG-Windenschlepp
2.2.1
Der GS-/HG-Windenschlepp im Verein ist als Mannschaftssport organisiert, an dessen Durchführung und Erfolg alle Piloten aktiv mitzuwirken haben.
2.2.2
Grundsätzlich erfolgen Entscheidungen für Starts, Flüge und Landungen für Gleitschirme und Drachen nach eigener Entscheidung und in eigener Verantwortung. Jeder am Flugbetrieb teilnehmende Pilot ist für seine Startvorbereitung und Starts, Flüge und Landungen selbst zuständig und eigenverantwortlich.
2.2.3
GS-/HG-Windenschlepp erfolgt unter Einhaltung der Flugbetriebsordnung des DHV.
2.2.4
Der UL-Start und Landeplatz kann bei Bedarf (seitlichen Winden) zum GS-/HG-Windenschlepp genutzt werden. Generell erfolgt der Auszug der Schleppseile auf der Nordseite der Start und Landebahn.
2.2.5
Bei GS-/HG-Windenschleppbetrieb ist ein Startleiter einzusetzen. Dieser versieht seine Aufgaben am Startplatz für Gleitschirm und Hängegleiter. Er kontrolliert den Startbereich des Windenschlepps und überprüft die Vorseile. Vor den Start ist die Hindernisfreiheit der Schleppstrecke zwischen Windenfahrer und Startleiter zu bestätigen (z.B. Position des Seilrückholwagens), danach Kommandoabfolge gem. FBO DHV. Der Startleiter beobachtet den Startvorgang, bis der Pilot eine angemessene Höhe hat. Der Startleiter kann für jeden Start individuell festgelegt werden.
2.2.6
Bei erkennbarem Quer- oder Endanflug bzw. Landung von Gleitschirmen oder Hängegleitern im Bereich von Startplatz bzw. ausgelegten Schleppseilen, dürfen keine Windenstarts erfolgen. Befinden sich Fluggeräte im Queranflug ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen.
2.2.7
Die Landung erfolgt auf dem Fluggelände. Außenlandungen und Flurschaden sind zu vermeiden. Beim Anflug (Quer- und Endanflug) sowie Landungen von ULs, ist der Startvorgang zu unterbrechen. Eingehängte und zum Windenschlepp startbereite Piloten sind vom Seil zu lösen.
2.3
Gastflugberechtigung für Gleitschirm und Hängegleiter
2.3.1
Gastpiloten/Tagesmitglieder können am Windenschlepp im Rahmen einer Tagesmitgliedschaft unter Einhaltung der Flugbetriebsordnung des Vereins Gleitschirm- und Drachenflieger Ostrau e.V. und DHV am Flugbetrieb teilnehmen.
2.3.2
Gastpiloten/Tagesmitglieder – außer Tandempassagieren - haben eine gültige Fluglizenz und Haftpflichtversicherung zu besitzen. Zum Start zugelassen sind diese nur dann, wenn das Luftsportgerät gemäß LuftGerPV § 10 mustergeprüft, nachgeprüft und zugelassen ist.
2.3.3
Vor Flugbeginn haben Gastpiloten/Tagesmitglieder eine Enthaftungserklärung beim Startleiter/Windenführer auszufüllen und zu unterschreiben.
2.3.4
Gastpiloten/Tagesmitglieder sind zum Einhalten der Regularien des Flugsports, zum ordnungsgemäßen Umgang mit den Vereinsmitteln, zur Achtung und Sauberhaltung der Nutzungsflächen des Vereins, sowie der umliegenden Landwirtschaftsflächen verpflichtet.
2.4
Tandem-/Passagierflugbetrieb
2.4.1
Die Berechtigung, in vereinseigenen Luftsportgerät Personen mitzunehmen, richtet sich nach den Bestimmungen der LuftPersV.
2.4.2
Tandempiloten sind verpflichtet vor jeden Flugbetrieb die vereinseigene Ausrüstung auf ihre Sicherheit und ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
2.4.3
Kommerzielle Passagierflüge dürfen derzeit nur mit vereinseigenem Luftsportgerät im Rahmen des Windenschleppbetriebes und nur von zugelassenen Mitgliedern des Vereins durchgeführt werden.
2.4.4
Tandemflüge von Gastpiloten sind im Rahmen einer Tagesmitgliedschaft möglich, wenn diese nicht für kommerzielle Ziele durchgeführt werden.
2.5
UL-Flug (Ultraleichtflug)
2.5.1
Der UL-Flugsport mit motorgetriebenen LFZ im Gleitschirm- und Drachenflieger Ostrau e.V. ist als Einzelsport organisiert. Auf dem Gelände dürfen nur die in Anlage 1 der jeweils gültigen “Außenstart- und Landegenehmigung“ aufgeführten Piloten und Geräte starten und landen! Jeder Pilot hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Starts und Landungen zeitnah und lückenlos im Flugbuch dokumentiert sind.
2.5.2
Im Sommerhalbjahr, ist in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und im Winterhalbjahr in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr, das Starten von UL-Flugzeugen untersagt!
2.5.3
Luftsportgeräte (UL`s) benutzen die ausgewiesenen Flächen. Die Start- und Landebahn sollte ständig kurz gemäht und eben sein. Die Piloten haben sich vor dem Start vom ordnungsgemäßen Zustand der Start- und Landebahn zu überzeugen. Es darf kein Seil auf der
Startbahn liegen.
2.5.4
Einflüge in die Platzrunde erfolgen in der Regel aus nördlicher Richtung. Umliegende Ortschaften und Gebäude sind zu meiden und ein sicherer Abstand zu Hindernissen (Silo!) zu halten. Abflüge vom Platz erfolgen in der Regel aus dem Querabflug ebenfalls in nördliche Richtung unter Beachtung von Abständen zu Hindernissen und umliegenden Ortschaften.
2.5.5
Platzrunde für Gleitschirm- und UL-Flugbetrieb
UL-Piloten fliegen die nördliche (dem Dorf abgewandte) Platzrunde. Alle HG-/GS-Piloten fliegen die südliche (dem Dorf zugewandte) Platzrunde.
2.5.6
Jeglicher Betrieb ist unter Beachtung der Sicherheit und so durchzuführen, dass Umwelt und umliegende Bevölkerung so wenig wie möglich Lärmbelästigung ausgesetzt werden. Um unnötige Lärmbelästigung zu vermeiden gilt: Umliegende Ortschaften, Gebäude und bebauten Gebiete dürfen nicht überflogen werden. Der An- und Abflug aus und in südlicher Richtung ist nicht gestattet. Nach dem Start gilt das sofortige Wegfliegen von Platz. Das Fliegen von unnötigen Show- und Platzrunden ist wegen Lärmbelästigung untersagt.
2.5.7
Einzelstart und –landungen bei GS-/HG-Windenschlepp
Der UL-Pilot (bei Einzelflügen) meldet seinen geplanten Start oder die Landung per Funk beim Windenfahrer (Frequenz 120,975 MHz) oder Startleiter (PMR-Frequenz) an. Diese erteilen anhand der Flugsituation die Start- bzw. Landefreigabe und unterbrechen zur Sicherstellung von UL-Starts oder –Landungen den Windenflugbetrieb.
2.5.8
Bei Start/Landungen von mehr als einem UL-Fluggerät
… wird durch die UL-Piloten ein Flugleiter eingesetzt. Dieser ist dem Startleiter für Windenschlepp nachgeordnet und koordiniert auf Basis der Startleiterinformationen den ULFlugbetrieb. Bei gleichzeitig stattfindendem Windenbetrieb erfolgt der Start in Abstimmung mit
dem Startleiter, ansonsten in Abstimmung mit dem Flugleiter.
2.5.9
Kommerzielle UL-Flüge sind auf dem Gelände nicht gestattet. Die Mitnahme von Personen mit UL bzw. Motorschirm darf nur zu privaten Zwecken erfolgen.
2.6
Modellflugbetrieb
2.6.1
Jeder Platzbenutzer hat sich so zu verhalten, dass kein Dritter gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen nach vermeidbar belästigt wird.
2.6.2
Straßen und Wege die innerhalb des für den Flugbetrieb zugelassenen Luftraumes liegen, sind in einer Höhe von mindestens 25 m über Grund zu überfliegen.
2.6.3
Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig von Steuerer beobachtet werden können. Sie haben bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen. Das Anfliegen sowie das Überfliegen von Personen und Tieren, des Vorbereitungsraumes und von
Fahrzeugabstellplätzen sind untersagt. Bei landwirtschaftlichen Arbeiten in der Einflugschneise ist der Betrieb von Flugmodellen für die Dauer der Arbeiten einzustellen.
2.6.4
Starts und Landungen dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Start- und Landefeld ausgeführt werden. Innerhalb des Vorbereitungsraums sind Flugmodelle zu tragen oder von Hand zu führen.
2.6.5
Bei Flugbetrieb mit mehreren Mitgliedern ist ein Startleiter einzusetzen. Der Flugleiter überwacht die Einhaltung der Flugbetriebsordnung. Es besteht Weisungsbefugnis gegenüber allen Personen, die durch ihr Verhalten Einfluss auf den Flugbetrieb und die Sicherheit am
Fluggelände nehmen (Hausrecht).
Im Interesse des sicheren und unfallfreien Flugbetriebs gibt der Flugleiter Sicherheitsinformationen an diese Personen weiter. Er vermerkt die Anwesenheit der am Flugbetrieb teilnehmenden Piloten, eventuelle Außenlandungen und Abstürze.
2.6.6
Gastflieger dürfen nur in Anwesenheit und mit Abstimmung eines Flugleiters am Flugbetrieb auf unseren Fluggeländen teilnehmen. Gastflieger müssen eine Tagesmitgliedschaft erwerben und sich vor Aufnahme des Flugbetriebes beim Flugleiter mit gültigem Versicherungsnachweis anmelden.
2.6.7
Es dürfen nur Flugmodelle bis max. 25 kg Gesamtgewicht betrieben werden.
2.6.8
Die Flugmodelle dürfen nur in einem bestimmten Flugsektor betrieben werden, der wie folgt definiert ist:
Nordgrenze: 300 m; Ostgrenze:300m; Westgrenze 300m Start und Landebahn;
Südgrenze: Start- und Landebahn.
Der südliche Rand des Fluggeländes (in Richtung Dorf) ist auf keinen Fall zu überfliegen.
2.6.9
Flugmodelle dürfen von Sonnenaufgang bis 30 Minuten. vor Sonnenuntergang geflogen werden. Darüber hinaus gelten folgende Flugzeiten nur für Verbrennungsmotor-Flugmodelle: Werktags 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Während der Winterperiode darf in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und in der Sommerperiode von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Ortszeit) kein Flugbetrieb durchgeführt werden.
Der Betrieb mit Flugmodellen aller Art ist nur gestattet, wenn kein Flugbetrieb durch die Sektion Gleitschirm- und Drachenflug Ostrau e.V. durchgeführt wird. Bei Start und Landung von ULFlugbetrieb ist Modellflug nicht erlaubt!
2.6.10
Verbrennungs-Flugmodelle dürfen nur betrieben werden, wenn diese einen Lärmpegel von 71 dB(A)/25 m nicht überschreiten. Turbinentriebwerke dürfen den Lärmpegel von 80 dB(A)/25m nicht überschreiten. Der Nachweis hierfür ist durch modellbezogenen Lärmpass zu führen.
Es dürfen höchstens 2 Flugmodelle (Schallpegel 68 dB(A)/25m) mit Verbrennungsmotor gleichzeitig in der Luft betrieben werden oder 1 Flugmodell mit Turbinentriebwerk.
2.6.11
Vor dem Einschalten der Fernsteuerung hat sich der Pilot in das Flugbuch einzutragen. Jeder Pilot mit FM-Fernsteueranlage hat eine entsprechende Frequenzfahne am Sender anzubringen.
3.0
Fluggelände Miera/Kirschberg
3.1
Gelände
Zugelassenes Fluggelände für Hängegleiter und Gleitsegel
GPS: 51° 8'12.50"N 13° 4'51.98"E
Startrichtung: Süd – SSO
Höhendifferenz: 60 m
Bei Wind aus Südwest oder West muss mit Leeturbulenzen durch den angrenzenden Wald gerechnet werden. Starten verboten!
3.2
Gastflugberechtigung Gleitschirm und Hängegleiter
Gastpiloten können im Rahmen einer Tagesmitgliedschaft unter Einhaltung derFlugbetriebsordnung und Geländeordnung des Vereins Gleitschirm- und Drachenflieger Ostrau e.V. am Flugbetrieb teilnehmen.
3.3
Der Gastflieger muss eine gültige Lizenz, Haftpflichtversicherung vorweisen können sowie ein gemäß LuftGerPV § 10 mustergeprüft und nachgeprüft zugelassenes Luftsportgerät besitzen.
3.4
Gastpiloten sind zum Einhalten der Regularien des Flugsports und der Geländeordnung, zum ordnungsgemäßen Umgang mit Vereinsmitteln, zu Achtung und Sauberhaltung der Nutzungsflächen des Vereins, sowie der umliegenden Landwirtschaftsflächen verpflichtet.
4.
Ausbildung
4.1
Der Verein bildet keine Personen zum Luftsportgeräteführer aus. Im Rahmen eines Nutzungsvertrages können Flugschulen die Gelände zur Ausbildung nutzen. Es gilt die Flugbetriebsordnung des Vereines.
4.2
Die Flugschulen haben die Pflicht, vor Beginn der Ausbildung, das jeweilige Gelände zu inspizieren. Bei Nichtgewährleistung von Ordnung und Sicherheit darf keine Ausbildung stattfinden.
4.3
Ausbildung und Nutzung der Gelände erfolgt in Verantwortung und auf eigene Gefahr der Flugschulen.
4.4
Die Gelände und genutzte Technik sind sorgsam und nachhaltig zu behandeln!
5.
Haftung
5.1
Die Teilnahme am Flugbetrieb und die Nutzung des jeweiligen Geländes erfolgt auf eigene Gefahr der teilnehmenden Personen.
5.2
Für die Haftung des Halters gegenüber Dritten und die Haftung des Luftfahrzeugführers aus dem Beförderungsvertrag gelten in allen Fällen die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Luftverkehrsgesetzes.
5.3
Jeder Luftsportler und Luftfahrzeugführer, Modellflieger hat sich ausreichend selbst zu versichern. Für Schäden an Luftfahrzeugen haftet der Verursacher in voller Höhe, wenn diese nicht durch ausreichende Versicherungen für Luftsport, Luftfahrzeugführer und Modellflieger abgedeckt sind.
5.4
Für jeden Piloten sind die jeweils gültigen Flugbetriebsordnungen (je nach Betriebsart) des DHV oder des DULV sowie alle weiteren gesetzlichen Vorschriften des Gesetzgebers für die Teilnahme am Luftverkehr bindend.
5.5
Für Schäden im Rahmen der Flugschulausbildung durch Flugschulen übernimmt der Verein keine Haftung.
5.6
Von den Beteiligten sind Schäden zu ersetzen, die dem Verein oder Dritten beim Flugbetrieb durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zugefügt werden. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Flugbetriebsordnung.
5.7
Der Verein oder die Vorstandsmitglieder können in keiner Weise für Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden.
5.8
Jegliche vorgeschlagenen Maßnahmen die von Mitgliedern zur Verbesserung von Flugbetrieb oder Flugsicherheit führen sollen, bedürfen vor deren Umsetzung der Zustimmung des Vorstandes.
5.9
Der Vorstand behält sich weitere Bestimmungen und Einzelmaßnahmen vor, wenn damit die Flugsicherheit erhöht werden kann oder ein besserer Ablauf des Flugbetriebes sichergestellt wird.
5.10
Jedes Vereinsmitglied und Tagesmitglied hat diese Flugbetriebsordnung gemäß Beschlussstand anzuerkennen und sich selbst darum zu kümmern, dass ihm diese im aktuellen Stand vorliegt.
5-11
Verstöße gegen diese Flugbetriebsordnung können gemäß Satzung des Gleitschirm- und Drachenflieger Ostrau e.V. zum Flugverbot sowie zum Ausschluss aus dem Verein führen.Zschochau, den 01.01.2020
Peter Lenk, Vorsitzender